Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist die «Legislative» (Gesetzgebende) der Kirchgemeinde Täuffelen. (Analog zur politischen Gemeindeversammlung)
In der Regel im Frühjahr und im Herbst lädt der Kirchgemeinderat die Stimmberechtigten zur Versammlung ein. Stimmberechtigt sind alle über 18-jährigen Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Täuffelen.
Die Stimmberechtigten können zu den vom Rat veröffentlichten Traktanden nicht nur «Ja» oder «Nein» sagen. Hier ist auch Platz für Diskussionen. Der Versammlung ist es ebenfalls erlaubt, die Traktanden zu ergänzen, abzuändern oder sie gar an den Rat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Dieser direkte Austausch soll zum gegenseitigen Verständnis unterschiedlicher Ansichten und Meinungen beitragen.
Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, aber das Wort nicht verlangen oder ergreifen. Der Kirchgemeinderat hingegen darf nicht stimmberechtigte Personen zur Beratung eines Geschäftes beiziehen und zu Wort kommen lassen.
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 3. Juni, 20 Uhr
Kirchgemeindehaus, neben der reformierten Kirche Täuffelen
Traktanden
- a) Jahresrechnung 2025
b) Revisorenbericht - Abrechnung Verpflichtungskredit Dachsanierung Pfrundscheune, Kirchrain 2a
- Gebührenreglement – Genehmigung
- Orientierungen
- Verschiedenes
Die Jahresrechnung 2025 und das Gebührenreglement können während 30 Tagen vor der Versammlung online oder im Sekretariat eingesehen und verlangt werden.
- Jahresrechnung 2025
- Gebührenreglement
Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 lag ab dem 17. Dezember 2025 im Sekretariat während 30 Tagen öffentlich auf.
Alle Kirchgemeindemitglieder sind freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat Täuffelen