Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die «Legislative» (Gesetzgebende) der Kirchgemeinde Täuffelen. (Analog zur politischen Gemeindeversammlung)

In der Regel im Frühjahr und im Herbst lädt der Kirchgemeinderat die Stimmberechtigten zur Versammlung ein. Stimmberechtigt sind alle über 18-jährigen Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Täuffelen.

Die Stimmberechtigten können zu den vom Rat veröffentlichten Traktanden nicht nur «Ja» oder «Nein» sagen. Hier ist auch Platz für Diskussionen. Der Versammlung ist es ebenfalls erlaubt, die Traktanden zu ergänzen, abzuändern oder sie gar an den Rat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Dieser direkte Austausch soll zum gegenseitigen Verständnis unterschiedlicher Ansichten und Meinungen beitragen.

Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, aber das Wort nicht verlangen oder ergreifen. Der Kirchgemeinderat hingegen darf nicht stimmberechtigte Personen zur Beratung eines Geschäftes beiziehen und zu Wort kommen lassen. 


Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 6. Juni, 20 Uhr
Kirchgemeindehaus, neben der reformierten Kirche Täuffelen

Traktanden
      

  1. a) Jahresrechnung 2023
    b) Revisorenbericht
  2. Nachkredit zu Budget 2024
  3. Verpflichtungskredit Dachsanierung Pfrundscheune, Kirchrain 2a
  4. Verabschiedung Co-Präsidium
  5. Neuwahlen Kirchgemeinderäte/-rätinnen und Präsidium (sofern Vorschläge vorhanden)
  6. Orientierung Besetzung Pfarramt II
  7. Weitere Informationen
  8. Verschiedenes

Das Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023 lag ab dem 15. Dezember 2023 im Sekretariat während 30 Tagen öffentlich auf. Die Jahresrechnung 2023 kann während 30 Tagen vor der Versammlung im Sekretariat eingesehen oder verlangt werden

.Alle Kirchenmitglieder sind freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat Täuffelen